Allgemeine Informationen zur SG Enkheim

  • FSJ und BFD werden als Wartezeit bei der Vergabe von Studienplätzen angerechnet und in der Regel auch als Vorpraktikum für eine Berufsausbildung im sozialen oder pädagogischen Bereich oder für den Erwerb des Fachabiturs. Nach Beendigung von FSJ oder BFD erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung über die tatsächlich abgeleistete Zeit sowie auf eigenen Wunsch ein Abschlusszeugnis.
  • FSJ und BFD sind gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung, es besteht daher ein Anspruch auf Kindergeld und steuerlichen Kinderfreibeträge
  • Die Waisenrente (Halb- oder Vollwaisenrente) wird während der Teilnahme am Freiwilligendienst weitergezahlt. Rentenzahlungen unterliegen der Sozialversicherungspflicht

  • Start: August oder September 2024
  • Bewerbung schicken an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Näheres über das Besetzungs- und Bewerbungsverfahren findest Du unter:
https://www.sportjugend-hessen.de/freiwilligendienste/freiwilliger-werden-im-fsj-oder-bfd/